Wie uns die BAföG Reform beeinflusst
Ohne BAföG läuft heute bei den meisten Studenten nichts. 1971 wurde die Unterstützung unter dem langen Namen Bundesausbildungsförderungsgesetz eingeführt. Bis dahin mussten auch Studenten nebenbei richtig arbeiten, um ihr Studium zu finanzieren. Mit der Einführung wurde das Studentenleben einfacher. Wer auf keine wohlhabende Familie zurückgreifen konnte, hatte nun die Möglichkeit BAföG in Anspruch zu nehmen. Im Laufe der Jahre entwickelte sich die Fördermöglichkeit aber auch zu einem richtigen Bürokratieakt. Immer mehr Fragen, noch mehr Dokumente wurden für den Antrag benötigt.
Wer heute BAföG beantragt, rechnet mit etwa 4 – 6 Stunden, bis alles komplett ausgefüllt ist. Altmodisch wird dieser Antrag auf dem Schriftweg eingereicht. Nur wenige Bundesländer ermöglichen die Online-Einreichung. Die Bearbeitungsdauer kann zwischen 2 – 4 Monaten liegen. Natürlich ist diese Prozedur jedes Jahr erneut abzuhandeln. Nun kam es am 1. August 2019 zu einer BAföG Reform. Was sich dadurch ändert und was diese Reform wirklich bringt, haben wir uns einmal angesehen.
Die BAföG Reform
Der große Wurf ist ausgeblieben. Der Antrag ist nach wie vor für viele Studenten ein glatter Horror. Antrag und Prüfung beste Bürokratie, so wie wir es in Deutschland in allen Bereichen kennen. Die Reform hat genau hier versagt. Sie bringt zwar höher Förderungsleistungen mit sich, wobei auch der Zuschuss für Wohnkosten höher ausfallen kann. Doch obwohl wir uns im Jahr 2019 befinden, muss der Antrag immer noch postalisch, also schriftlich, eingereicht werden. Und noch immer dauert die Bearbeitung ewig. Die Reform ist also gescheitert, wenngleich sie durch die Politik als Erfolg verkauft wird.
Was genau ist passiert
Die Leistungen wurden erhöht. Das aber war es dann auch schon mit der Reform. Die Politiker haben ihre Arbeit also wieder einmal nicht gemacht.
Wenn die Studenten nicht bei den Eltern leben, können sie nun bis zu 325 Euro an Wohnzuschlag beantragen. Zuvor waren es nur 250 Euro. Ab 2020 können im Bedarfsfall bis zu 861 Euro (bisher 735 Euro=) an Förderung erfolgen.
Gleichzeitig wurde der Freibetrag angehoben. Finanzielle Rücklagen können nun bis zu 8.200 (vorher 7.500) ohne Anrechnung bestehen. Bei Studenten, bzw. Auszubildenden mit Unterhaltspflichten gelten jetzt 2.300 Euro (statt 2.100) als zusätzlich Vermögensfreibeträge.
Änderungen gab es auch bei der Darlehensrückzahlung. Die neue Regelrate für die Rückzahlung wird nun ab April 2020 130 Euro betragen. Wurden 77 Monate lange getilgt, gilt das Darlehen als schuldenfrei, egal, wie hoch es ursprünglich gewesen ist.
Nicht viel verbessert
Dennoch bleibt BAföG ein wahrer Bürokratieakt. Wer den Antrag stellt, kann nicht einfach im Voraus berechnen, was er am Ende bewilligt bekommt. Der Antragsteller muss 2 – 4 Monate warten, bis er die genauen Zahlen kennt. Das und vor allem der komplexe Antrag, der sich über mehrere Seiten zieht, hindert viel Studenten daran, BAföG überhaupt in Anspruch zu nehmen. Mittlerweile ist es sogar soweit, das Dienstleister die Aufgaben übernehmen und sich gut bezahlen lassen.
Letztlich ist die Reform damit gescheitert. Zwar gibt es den Anspruch auf höhere Förderungsmöglichkeiten, die Bürokratie hat sich aber nicht geändert. Weiterhin müssen alle 12 Monate ein Haufen Formulare ausgefüllt werden. Einige Bundesländer bieten die elektronische Übermittlung mittlerweile an. Man ahne es bereits … die elektronische Übermittlung gleicht einem weiteren Bürokratieakt. Das ist BAföG im Jahr 2019.
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