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“Stroh zu Gold” – Augen auf beim Goldminenaktien-Kauf!

06. Februar 2017, 16:22 Uhr

Freie Analysen

2017 fängt direkt gut an. Gold und Silber sowie die Gold- und Silberminenaktien laufen seit Mitte Dezember 2016 schon allen anderen Anlageklassen davon. Was macht in diesem Zusammenhang eigentlich “Stroh zu Gold“, das Minenaktien-Zertifikat von Herrn Schröder? Läuft! Denn die Outperformance gegenüber dem Vergleichsindex HUI (in EUR) konnte in den letzten Monaten, trotz scharfer Korrektur um zeitweise 39 %, Step by Step weiter ausgebaut werden und liegt nun schon bei über 37 %. Zum Vergleich: Im Juli 2016, also nahe der damaligen Hochs, betrug der Performance-Vorteil “nur” 29 %, der vor allem durch bedachte Einzeltitelauswahl und auch den nach wie vor fast unschlagbaren Kostenvorteil im Vergleich zu anderen Produkten zu erklären ist.

StrohzuGoldvsHUI_03022017

Apropos Performance. In den letzten Monaten kamen zum Thema Minenaktien immer wieder neue Produkte auf den Markt. Auch ein bekanntes Börsenmagazin war dabei. Dieses Börsenmagazin wollte ebenfalls von dem neuen Trend profitieren und hat sich die besten Minenwerte rückwirkend angeschaut. Daraus wurde dann ein Index aufgelegt, der seit 2013 den Vergleichs-Index HUI (in EUR) deutlich geschlagen haben soll. Nennen wir diesen Index einfach “Best-of-Ich-rechne-mir-den-Index-rückwirkend-schön”. Auf Basis dieser rückwirkend erstellten “Outperformance”, wurde schließlich im Juli 2016 dieser Index emittiert, also für Anleger kaufbar gemacht. Schließlich wirbt es sich ja ganz hervorragend mit der zurückgerechneten und konstruierten Performance …

StrohzuGoldvsHUIvsBestof

Aber ausgerechnet seit der Emission im Juli 2016 war plötzlich Schluss mit “Best of”. Bis heute kann das Produkt gerade so mit dem HUI-Index mithalten. “Stroh zu Gold” liegt hier gleichen Zeitraum schon ca. 15 % (Stand: 03.02.2017) vorne …

Was nützt Ihnen also eine zurückgerechnete Performance aus den besten Aktien, von der keiner niemals etwas hatte und von der die Anleger unter realen Bedingungen offenbar auch kaum einen Vorteil haben? Lassen Sie sich also nicht von diversen Versprechen blenden und vergleichen Sie immer selbst. Egal, wer Ihnen etwas verspricht!

Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen.

Viele Grüße,

Ihr Robert Schröder

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