Steinhoff: Nur so kann die Rettung gelingen!
Das Möbel-Unternehmen Steinhoff mit Sitz in den Niederlanden kam in den letzten Wochen enorm unter Druck, nachdem bekannt wurde, dass wohl in den Bilanzen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Der einstige stolze (noch) MDAX-Wert ist mittlerweile nur noch ein Schatten seiner selbst und hat Anfang Dezember sogar den unrühmlichen Status eines Pennystocks erreicht. Im Dezember verlor die Aktie bisher über 90 Prozent und die Gläubiger werden immer nervöser. Wie jetzt dennoch die Trendwende mit einer ganz simplen Maßnahme gelingen kann, lesen Sie im Folgenden.
Charttechnisch ist die Aktie de fact fast K.O. Nur ein beherzter Sprung über die 1 EUR Marke und damit zurück in den Trendkanal kann die ganze Sache jetzt halbwegs entspannen. Doch woher soll viel Optimismus kommen? Der Kurs müsste ja zunächst mehr als 233 % steigen, um überhaupt erst einmal ein Signal auszulösen?!
Die Sache ist ganz einfach! Ein Unternehmen aus den USA hat es in der letzten Woche bereits vorgemacht. Der Getränkehersteller “Long Island Iced Tea Corp” hatte jüngst angekündigt sich in “Long Blockchain Corp” umzubenennen. Prompt schoss der Aktienkurs in die Höhe und legte innerhalb eines Handelstages um über 250 % zu. Was mit Eistee klappt, sollte also erst recht mit Möbeln funktionieren.
Steinhoff ist also gut beraten sich schleunigst umzubenennen! Steinhoff Blockchain wäre zum Beispiel ideal. Parallel dazu sollte Steinhoff unbedingt auch über die Auflage einer Kryptowährung à la Bitcoin nachdenken. Poco-Coin oder Steinhoff-Coin würden sich hier als einprägsame Namen gerade zu aufdrängen. Anleger, Investoren und Gläubiger wären sofort aus dem Häsuchen und würden dann erkennen, dass Steinhoff die Zeichen der Zeit erkannt hat. Die Aktie würde explodieren und alles würde ein glückliches Ende nehmen.
Offenlegung gemäß §34b WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte: Der Autor ist in dem besprochenen Wertpapier derzeit nicht investiert. Die bereitgestellten Informationen spiegeln lediglich die persönliche Meinung des Autors wider, stellen keine Anlageberatung oder Aufforderung zu Wertpapiergeschäften dar und können eine individuelle anleger- und anlagengerechte Beratung nicht ersetzen.
Viele Grüße,
Ihr Robert Schröder
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