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Kryptowährung, Bitcoin, Blockchain & Co – Was ist darunter zu verstehen?

15. Oktober 2018, 12:02 Uhr Anzeige

Freie Analysen

Als 2009 mit Bitcoin die erste Kryptowährung gehandelt wurde, war kaum absehbar, wie es im Jahre 2018 aussehen würde: Über 4500 Zahlungsmittel dieser Art sind heutzutage in Verwendung. Bitcoins (häufig auch ein Synonym für einzelne Einheiten anderer Währungen) werden zudem seit Jahren im Online-Handel auf der ganzen Welt eingesetzt.

Aber was ist eigentlich eine Kryptowährung? Wie funktioniert sie? Was ist eine Blockchain? Solche Fragen werden im Folgenden geklärt.

Wie unterscheidet sich eine Kryptowährung von der bekannten Nationalwährung?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Dezentralisierung. So werden nationale Zahlungsmittel durch den Staat gesteuert – eine Zentral- oder Notenbank kontrolliert und verfügt darüber, wie viel Geld im Umlauf ist. Das Vertrauen in diese wird durch Gesetze gewahrt. Darüber hinaus reguliert die Regierung den Umgang durch Vorschriften und hat die Macht, andere Währungen zu verbieten. Somit kann sie den Glauben in die nationale Währung stärken. Jeder Nutzer ist demnach schlussendlich von der verwaltenden Zentralgewalt abhängig.

Kryptowährung hingegen wird nicht durch eine zentrale Regierung oder Bank verwaltet. Viel mehr laufen sowohl die Transaktionen als auch die Erschaffung neuer Bitcoins („Schürfen“ bzw. „Mining“ genannt) dezentral über das Rechnernetzwerk sämtlicher Teilnehmer ab. Auf diese Weise gibt es keine alles bestimmende Autorität und die Nutzer sind unabhängig.

Verwaltung und Verschlüsselung der Kryptowährung

Dennoch müssen alle ausgeführten Schritte später nachvollziehbar sein. Dafür werden sie durch eine bestimmte Technik aufgezeichnet und verwaltet und schließlich in einer Liste abgespeichert – genannt Block. Werden alle darin vorhandenen Vorgänge verbucht und der Block bestätigt, erfolgt die Übertragung in die Blockchain. Dies ist quasi ein virtuelles Kontobuch, in der alle Vorgänge öffentlich einsehbar sind.

Die Übertragung in die Blockchain ergeht jedoch erst nach einer Verschlüsselung durch einen Hash. Das ist ein Code aus Zahlen und Buchstaben. So sind die Transaktionen zwar einsehbar, jedoch ist die Sicherheit und die Anonymität gewährleistet.

Darüber hinaus wird beim Handel mit Kryptowährung sowieso nicht mit dem Klarnamen agiert. Stattdessen ist hierfür der öffentliche Schlüssel des Empfängers nötig, der nur unter sehr großem Aufwand einer realen Person zugeordnet werden kann.

Möglichkeiten und Gefahren der Kryptowährung

Viele Vorteile und Möglichkeiten wurden bereits erwähnt: Durch die dezentralisierte Kryptowährung sind die Nutzer weitestgehend unabhängig. Zudem ist Anonymität ein wichtiger Punkt.

Darüber hinaus ist es recht einfach, mit dem Schürfen neuer Bitcoins Geld zu verdienen. Dies stellt quasi eine virtuelle Buchhaltung dar. Dabei wird ein Block bestätigt und der Blockchain hinzugefügt. Mit diesem Vorgang schürft der Akteur neue Bitcoins und erhält zusätzlich einen Teil der Transaktionsgebühren.

Solche Vorzüge bieten jedoch auch Optionen für illegale Aktivitäten. Nicht nur lässt sich die Kryptowährung ohne Zentralgewalt schwer kontrollieren. Durch die Anonymität – bzw. Pseudonymität – kann die Herkunft von einer Zahlungseinheit lediglich auf ein Pseudonym zurückgeführt werden. Auf diese Weise kann ein hoher Austausch zwischen verschiedenen Nutzern vorgetäuscht werden. Somit ist es bspw. recht einfach, Geldwäsche zu betreiben und Schwarzgeld wieder in Umlauf zu bringen. Die Gewerbe- und Finanzaussicht steht solchen Machenschaften jedoch nicht ungerüstet gegenüber und kann hier wirksam ermitteln.

Viel schwerer ist es hingegen, Steuerhinterziehung mithilfe von Kryptowährungen nachzuweisen. Schließlich ist die Meldung eines Gewerbes an die nationale Gesetzgebung gebunden, während die Blockchain dezentral auf allen Rechner der Nutzer liegt. Die Bitcoins selbst sind jedoch auf einem Datenträger gespeichert, der sich wiederum an einem Standort befindet.

Andere Gefahren ergeben sich aus der Voraussetzung von technischem Verständnis, um das System zu durchblicken. Technisch versierte Personen sind hier klar im Vorteil, was diese für Missbrauchshandlungen ausnutzen könnten. Darüber hinaus ist Kryptowährung nicht von staatlicher Stelle akzeptiert. Zwar kann sie als Recheneinheit steuerlich geltend gemacht werden. Dennoch besteht noch immer die Möglichkeit, dass sie verboten wird.

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Von Alexander Kretschmar

Alexander Kretschmar studierte Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Abschluss der juristischen Zwischenprüfung. Danach schloss sich ein Bachelorstudium im Bereich des Journalismus an. Seither kombiniert er seine beiden Interessensgebiete „Recht“ und „Berichterstattung“ und ist als freier Rechtsjournalist für verschiedene Verbände in Berlin tätig. Schwerpunkt seiner Beiträge bilden vor allem datenschutzrechtliche Fragestellungen sowie Digitalthemen.

Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. wurde im August 2015 von Rechtsanwalt Mathis Ruff in Berlin gegründet. Für den juristischen Laien steht einem grundlegenden Verständnis zumeist das „Juristendeutsch“ im Wege; entsprechende Recherchen gestalten sich in der Regel als zeitaufwendig und komplex. Ziel des Verbandes ist es daher, über zentrale rechtliche Themenkomplexe in einer verständlichen Sprache zu informieren. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. stellt ausschließlich Informationsportale bereit, bietet jedoch keine Rechtsberatung an.

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