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Widerrufsrecht beim Goldkauf im Internet?

21. Juni 2017, 12:45 Uhr Anzeige

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Gold ist eine sinnvolle Geldanlage, um das eigene Vermögen abzusichern. Über Jahrhunderte hinweg hat das Edelmetall seinen Wert nie ganz verloren und in Krisenzeiten sogar oft noch an Wert gewonnen. Deshalb vertrauen viele Anleger immer noch Gold als Wertanlage. Doch was geschieht, wenn ein Anleger seinen Goldkauf widerrufen möchte?

Grundsätzlich gibt es kein Widerrufsrecht für Edelmetallkäufe

In Deutschland steht jedem, der über das Internet den Kauf von Waren oder Dienstleistungen abwickeln möchte, nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuches ein Widerrufsrecht zu. Das bedeutet, er kann ohne die Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten und erhält sein Geld zurück. Eine Ausnahme liegt jedoch vor, wenn es sich bei der Ware um ein Produkt handelt, dessen Preis Schwankungen unterliegt. Auf Gold trifft dies zu, da sich der Kurs ständig verändern kann. Deshalb gibt es theoretisch kein Widerrufsrecht beim Kauf von Edelmetallen. In Einzelfällen kann es aber dennoch sein, dass ein Widerruf rechtskräftig ist.

Wann ist es möglich, vom Goldkauf zurückzutreten?

Amtsgericht Borken entscheidet wider den Erwartungen
Ein Beispiel für einen Rücktritt von einem Goldkauf verhandelte das Amtsgericht Borken im Jahr 2014. Dabei hatte ein Käufer elf Goldbarren von einem Händler über das Online-Portal eBay gekauft, in der Annahme es handle sich dabei um Ein-Gramm-Barren. Tatsächlich stand in der Beschreibung aber nicht Gramm, sondern Grain (1 Gramm = 15,4324 Grain). Der Käufer hatte sich verlesen. Als er seinen Fehler schließlich bemerkte, verlangte er fristgerecht sein Geld zurück. Der Händler wies ihn jedoch darauf hin, dass er, aufgrund der oben genannten Ausnahme des Widerrufsrechts, nicht bereit sei, ihm dem Kaufpreis zu erstatten. Das Amtsgericht entschied aber zu Gunsten des Käufers und erlaubte den Widerruf.

Wie ist das Gerichtsurteil zu erklären?
Zum Verhängnis wurde dem Händler, dass er die Barren zu einem festen Preis online gestellt hatte. Dieser Wert lag weit über dem zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Goldpreis, weshalb der Tatbestand, dass der Preis Schwankungen unterliegt, nicht gegeben war. Das Gerichtsurteil war die logische Konsequenz, der Käufer ist mit dem Schrecken davon gekommen. Seinen nächsten Goldkauf wird er sicherlich über einen seriösen Goldhändler abwickeln.

Fazit
Grundsätzlich steht dem Käufer von Gold kein Widerrufsrecht zu. Diese Regelung wurde zum Schutz der Händler eingeführt. Goldbarren und -münzen werden stets zum aktuellen Preis gehandelt. Würde dem Käufer ein Widerrufsrecht zustehen, könnte er bei einem nicht zufriedenstellenden Kursverlauf einfach sein Geld zurückverlangen. Damit dies nicht geschieht, wird dem Käufer in diesem Fall der Widerruf verweigert. In diesem speziellen Fall wurde es dem Käufer jedoch zugesprochen, da der Händler einen festen Preis für seine Ware festlegte. Weitere Informationen zum Gerichtsurteil kann man auf goldseiten.de nachlesen.


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