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Clever vermögenswirksame Leistungen anlegen

13. Juni 2017, 11:30 Uhr Anzeige

Freie Analysen

Viele wissen es nicht und viele nutzen sie nicht – gemeint sind die vermögenswirksamen Leistungen, für die es Zuschüsse vom Arbeitgeber gibt. Sparen lohnt sich nämlich doch noch und vermögenswirksame Leistungen stehen den meisten Beschäftigten zu. In den meisten Tarifverträgen sind die Beiträge der VL festgelegt und der Arbeitgeber zahlt bis zu 40 Euro zusätzlich zum Bruttolohn. Zusätzlich gibt es eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat, die anspruchsberechtigten Sparern noch obendrauf gelegt wird.

Zu Unrecht sind die vermögenswirksamen Leistungen regelrecht aus der Mode gekommen. Die Niedrigzinsphase hat solche Sparpläne und auch die Bausparverträge als unattraktiv erscheinen lassen. Aber dank ETF-Sparpläne herrscht aktuell geradezu eine Renaissance in Bezug auf die vermögenswirksamen Leistungen.

Wer Geld anlegen möchte, muss nicht immer über große Geldsummen verfügen und sie auf der hohen Kante liegen haben. Wer jeden Monat kleine Geldbeträge mit Hilfe der vermögenswirksamen Leistungen anspart, kann sich ein kleines Vermögen über viele Jahre hinweg aufbauen.

Eine beste Gelegenheit ist der ETF-Sparplan, mit dem möglichst günstig in Aktien-Indexfonds investiert wird. Alles was dazu benötigt wird, ist ein Aktiendepot, das man beispielsweise auf diesen Seiten https://www.etfs.de/etf-aktien/ vergleichen und sich einen Anbieter heraussuchen kann.

Wer die Chance für einen persönlichen Vermögensaufbau mit seinen ihm zustehenden und vom Arbeitgeber und Staat geförderten vermögenswirksamen Leistungen nicht nutzt, verschenkt Geld. Nicht umsonst nennen sich die Zuschüsse vermögenswirksam.

Millionen von Beamten, Auszubildenden und Arbeitnehmern stehen die Leistungen (VL) zu. Das sind immerhin bis zu 40 Euro monatlich zum Bruttolohn dazu. Ob Ansprüche bestehen und wie hoch diese sind, wurde in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen geregelt. Der jeweilige monatliche Betrag kann in Bankspar- oder Fondssparpläne, in Bausparverträge oder zur Tilgung eines Baudarlehns investiert werden. Die größte Chance auf ordentliche Renditen eröffnen die Fondssparpläne (ETF), mit denen das Ziel des Vermögensaufbaus erreicht werden kann. Um die staatliche Förderung zu erhalten, gibt es für die VL-Sparpläne eine Frist von sechs Jahren, in denen angespart wird. Das siebte Jahr danach gilt als sogenannte Sperrfrist. Danach kann der Sparer das angesparte Vermögen frei verwenden.

ETF Sparen hat aber noch weitere vorteilige Eigenschaften. Da sind zum einen die transparenten und geringen Kosten bei einem Entgelt  von 0,21 bis höchstens 1,1 Prozent. Das bedeutet, dass die Kosten beispielsweise eines 40-Euro ETF VL Spar-Vertrags im Monat rund zwölf Cent (1,44 Euro/ Jahr) betragen. Zusätzlich wartet noch eine Besonderheit: Der Staat vergibt eine weitere jährliche Förderung (die Arbeitnehmer-Sparzulage) für Wertpapiersparverträge von bis zu 80 Euro. Einzige Voraussetzung ist der Umstand, dass das Jahreseinkommen in Höhe von 20.000 Euro (für Ledige) und 40.000 Euro (für Verheiratete) nicht überschritten wird.

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