Kurzkredite eine Alternative zum Dispo?
Wer kurzfristig mehr Geld braucht, als in diesem Moment auf dem Konto liegt, dem steht eine preiswertere Alternative zum teuren Dispokredit zu Verfügung. Mit einem Kurzkredit lassen sich die Überziehungskosten deutlich senken. Bei dieser Kreditvariante ist der Aufwand für den Verbraucher, von der Antragstellung bis zur Kreditauszahlung, extrem gering. Im Gegensatz zum langfristigen Kredit, bei dem viele bürokratischen Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Wer einen Kredit nur als Überbrückung bis zu den nächsten Gehaltseingängen braucht, der findet bei den Kurzkrediten bestimmt das passende Angebot für den eigenen Anspruch.
Mit einem Kurzkredit schnell wieder liquide agieren können
Bei jedem stellt sich immer mal wieder kurzfristig ein finanzieller Engpass ein, der schnell überbrückt werden muss. Ansonsten kann es mit den Zahlungspflichten der festen Kosten, unter anderem Miete, Hypothek, Wasser- und Stromkosten, zu Problemen kommen. In der Regel überziehen die meisten in Verzug geratenen Menschen das eigene Konto und nehmen den Dispositionskredit in Anspruch. In den Fällen, in denen diese Personengruppe keine langfristigen und bindenden Kredite aufnehmen möchte, ist der sogenannte Kurzkredit eine vorteilhafte Alternative. Damit lassen sich überraschend hohe Rechnungen zeitnah bezahlen, ohne das Risiko einer kostspieligen Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus können auf diese Weise dringend benötigte Anschaffungen schnell realisiert werden, dazu gehören eine unerwartete Autoreparatur oder die neue Waschmaschine.
Kurzkredite mit einem überschaubaren Kreditrahmen
Kurzkredite eignen sich für all die Kreditnehmer, die nur ab und zu einen überschaubaren finanziellen Betrag brauchen. Darüber hinaus sind diese nicht für die Finanzierung von Anschaffungen mit größeren Dimensionen gedacht. Wie der Name schon sagt, sollten sich interessierte Personen das Geld nur für einen kurzen Zeitraum leihen und mit den nächsten Gehältern wieder komplett zurückzahlen können. In der Regel liegt die Kreditlaufzeit beim Kurzkredit in einem Zeitrahmen von sechs Monaten bis zu einem Jahr. Um einen Kurzkredit beantragen zu können, muss der Kreditantragsteller bereits kreditfähig sein und ein Alter von mindestens 18 Jahren haben. Außerdem muss auf jeden Fall eine uneingeschränkte Kreditwürdigkeit vorhanden sein. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass auf Dauer über ein festes Einkommen verfügt werden kann, mit dem der Kredit zukünftig getilgt werden soll. Einen ersten Überblick über die Rahmenbedingungen für einen Kurzkredit bietet beispielsweise der Anbieter auf der Webseite AFINU.de. Dort werden nicht nur die diversen Kreditformen ausführlich erklärt, es ist auch sofort eine klärende Kreditanfrage möglich.
Anbieter von Kurzkrediten vergleichen
Vor der Aufnahme des Kurzkredits sollte unbedingt ein Vergleich aller in Frage kommenden Anbieter vorgenommen werden. Die Konditionen für einen kurzfristigen Kredit unterscheiden sich abhängig vom Anbieter extrem, ein Vergleich aller verfügbaren Optionen kann sich deshalb extrem vorteilhaft gestalten. Manche Kreditanbieter involvieren noch gebührenpflichtige Zusatzoptionen, die sich im Kleingedruckten verstecken. Generell schneidet ein Kurzkredit im Vergleich zum Dispokredit deutlich besser ab. Damit keine zusätzlichen Gebühren anfallen, sind die Rückzahlungstermine unter allen Umständen einzuhalten. Kreditanbieter mit Express-Optionen stellen dem Kreditnehmer den beantragten Geldbetrag sogar innerhalb eines Tages nach der Antragstellung zur Verfügung.
Ähnliche Beiträge
- Investieren in CFDs und Forex: Was Anfänger wissen müssen (21.09.2020) Anzeige
- Auf diese Marketingtrends sollte man 2020 achten (16.09.2020) Anzeige
- DAX: In dieser Währung ist der Leitindex bereits auf ein neues Allzeithoch gestiegen (27.08.2020)
- Forex-Handelsstrategien für Anfänger (26.08.2020) Anzeige
- Gewinnwahrscheinlichkeiten bei Online Spielautomaten (17.07.2020) Anzeige
- Was bezeichnet man als Gelegenheitsspiele? (26.05.2020) Anzeige
- Ein Jahrzehnt des Umbruchs beim Online Glücksspiel (05.04.2020) Anzeige
- Coronavirus: Was haben Socken mit dem Grundgesetz und COVID-19 zu tun? (05.04.2020)
- In Kryptowährungen investieren: Was man wissen muss (27.02.2020) Anzeige
- 2020: Diese vier Dinge erwarten wir auf dem Mobile Gaming Sektor (18.02.2020) Anzeige
Anzeige